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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TSI Consulting Group FZCO

1. Leistungsumfang

TSI Consulting Group FZCO („TSI“) erbringt Beratungs-, Vermittlungs-, Strukturierungs- und Consulting-Leistungen, insbesondere im Bereich Immobilientransaktionen, Finanzierungen, Kapitalvermittlung und internationale Strukturierung.

Eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung wird nicht erbracht.

2. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Leistungen von TSI stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
Der Mandant ist verpflichtet, eigenständig fachkundigen rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Rat einzuholen.

3. Vermittlungstätigkeit

TSI kann als Vermittler zwischen Mandanten und Dritten tätig werden.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

4. Vergütung

Die nachfolgenden Regelungen stellen die Basisvergütung dar. Abweichende Einzelvereinbarungen können einzelfallbezogen schriftlich oder per E-Mail getroffen werden.

Immobilien:

Bei immobilienbezogenen Transaktionen entsteht der Vergütungsanspruch von 5% bei wirtschaftlichem Abschluss oder notarieller Beurkundung, wenn eine solche vorgesehen ist.

Finanzierung / Kapitalvermittlung:
Zwischen 2,5 % und 4 % des vermittelten Volumens zzgl. Umsatzsteuer (sofern anwendbar), abhängig von Volumen, Struktur, Komplexität und tatsächlichem Arbeitsaufwand.
Die konkrete Vergütung kann einzelfallbezogen schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden.
Zahlbar bei Closing oder Auszahlung der Mittel.

Stundensätze:
EUR 150 oder EUR 175 je nach Umfang und Komplexität.

5. Begünstigung Dritter

Vergütungsansprüche können zugunsten von TSI oder von TSI benannten Dritten entstehen.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7. Haftungsbeschränkung

TSI haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Vertraulichkeit

Alle nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln.

9. Definition der Vermittlung

Als Vermittlung im Sinne dieser Bedingungen gilt bereits die erstmalige Benennung, Einführung, Zusammenführung oder Kontaktanbahnung zwischen dem Mandanten und einem Dritten.

Ein Vergütungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob TSI bei späteren Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen aktiv mitwirkt.

 

10. Folgegeschäfte

Erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach erstmaliger Vermittlung eines Kontakts zwischen dem Mandanten und einem von TSI benannten oder eingeführten Dritten ein weiteres Geschäft, das auf dieser Vermittlung beruht oder in sachlichem Zusammenhang steht, entsteht ein Vergütungsanspruch von TSI gemäß Ziffer 4, auch wenn TSI an dem konkreten Folgegeschäft nicht aktiv beteiligt ist.

Dies gilt insbesondere für Folgefinanzierungen, Erweiterungsfinanzierungen, Anschlussprojekte oder wiederholte Investitionen.

11. Umgehungsschutz

Der Mandant verpflichtet sich, direkte oder indirekte Umgehungshandlungen zu unterlassen.

Kommt ein Geschäftsabschluss zwischen dem Mandanten und einem von TSI eingeführten oder benannten Dritten ohne weitere Mitwirkung von TSI zustande, bleibt der Vergütungsanspruch von TSI unberührt.

Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss über verbundene Unternehmen, Dritte oder wirtschaftlich nahestehende Personen erfolgt.

12. Vertragsstrafe bei Umgehung

Verstößt der Mandant gegen die Regelungen der Ziffer 11 (Umgehungsschutz), ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe derjenigen Vergütung zu zahlen, die bei ordnungsgemäßer Durchführung des Geschäfts gemäß Ziffer 4 angefallen wäre.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.
Gerichtsstand ist Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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