ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TSI Consulting Group FZCO
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TSI Consulting Group FZCO
1. Leistungsumfang
TSI Consulting Group FZCO („TSI“) erbringt Beratungs-, Strukturierungs-, Vermittlungs- und Consulting-Leistungen, insbesondere im Bereich Immobilientransaktionen, Finanzierungen, Kapitalvermittlung sowie internationale Strukturierung.
TSI begleitet Mandanten bei der Identifikation, Strukturierung und Umsetzung von Transaktionen und unternehmerischen Entscheidungen.
TSI agiert als unabhängiger Berater, Consultant und Strukturierungspartner im internationalen Kontext. Die Tätigkeit erfolgt nicht als klassische Maklerleistung, sondern im Rahmen eines übergeordneten Advisory- und Transaktionsansatzes.
Eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen.
2. Leistungscharakter
Die Tätigkeit von TSI ist auf die strukturierte Begleitung von Transaktionen ausgerichtet.
TSI unterstützt aktiv die Herbeiführung von Abschlüssen, ohne einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu schulden.
3. Vermittlung und Transaktionsanbahnung
TSI führt Mandanten und Dritte zusammen, identifiziert Geschäftsgelegenheiten und initiiert Transaktionen.
Eine Vermittlung liegt bereits vor, wenn durch die Tätigkeit von TSI die Grundlage für eine Geschäftsbeziehung geschaffen oder ein entsprechender Kontakt hergestellt wurde.
4. Vergütung
Abweichende Vereinbarungen können einzelfallbezogen schriftlich oder per E-Mail getroffen werden.
Immobilien:
5 % des Kaufpreises bei Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrages oder wirtschaftlich vergleichbarem Abschluss.
Finanzierung / Kapitalvermittlung:
2,5 % bis 4 % des vermittelten Volumens, abhängig von Struktur und Umfang.
Fällig bei Closing oder Auszahlung.
Advisory:
EUR 150 bis EUR 175 pro Stunde, je nach Umfang und Komplexität.
Freezone-Gründung und Onboarding
Im Zusammenhang mit der Gründung, dem Onboarding sowie der laufenden Betreuung von Gesellschaften in Freezones (insbesondere IFZA sowie vergleichbare Jurisdiktionen) erhält TSI eine Vergütung für die strukturierte Begleitung, Koordination und Umsetzung dieser Prozesse in Höhe von 25 % der jeweils anfallenden behördlichen und administrativen Gebühren, mindestens jedoch EUR 2.500 pro Jahr.
Diese Vergütung gilt sowohl für die initiale Einrichtung als auch für Verlängerungen, Add-ons und sämtliche Zusatzleistungen (z. B. Visa, Lizenzerweiterungen, Änderungen oder sonstige behördliche Prozesse).
5. Folgegeschäfte und Umgehungsschutz
Ein Vergütungsanspruch besteht auch für Folgegeschäfte, die innerhalb von 24 Monaten auf eine durch TSI hergestellte Verbindung zurückzuführen sind.
Der Mandant verpflichtet sich, Umgehungshandlungen zu unterlassen.
Ein Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein Abschluss ohne Mitwirkung von TSI erfolgt, sofern dieser auf eine durch TSI hergestellte Verbindung zurückzuführen ist.
6. Haftung und Vertraulichkeit
TSI haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Alle nicht öffentlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.
TSI ist eine in der Freihandelszone IFZA (Dubai Silicon Oasis) registrierte Gesellschaft.
Der Gerichtsstand kann einvernehmlich im Einzelfall festgelegt werden.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, ist Gerichtsstand Dubai.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
